Veranstaltungszentrum GmbH
Dobernitz 9
04703 Bockelwitz
Tel. : 03 43 21 / 637 19 - 0
Fax : 03 43 21 / 637 19 - 99
Email: info@gut-haferkorn.de
Web: www.gut-haferkorn.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gut Haferkorn Veranstaltungszentrum GmbH -betriebliche Vermietung - gültig ab März 2009
Folgende Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Gut Haferkorn Veranstaltungszentrum GmbH (im Folgenden Gut Haferkorn genannt) und seinen Gästen:
I. Vertragsschluss
1. Der Vertrag ist geschlossen, sobald der Kunde die Bestellung der Räume, Flächen oder sonstigen Leistungen des Hotels durch Rücksendung des unterschriebenen Angebotes bestätigt hat.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als den vertraglichen Zwecken sind nicht erlaubt.
II. Die Leistungen von Gut Haferkorn
1. Gut Haferkorn stellt die Übernachtungs-, Seminar- und Aufenthaltsräume gemäß der in der Planungshilfe festgelegten Vereinbarung den Gästen zur Verfügung.
2. Ebenso ist Umfang und Art der gastronomischen Verpflegung in der Planungshilfe vereinbart.
3. Den Gästen stehen die Übernachtungsräume am Anreisetag ab 16.00 Uhr (vorher nach Verfügbarkeit), am Abreisetag bis 9.00 Uhr zur Verfügung. Abweichungen davon sind nur nach Rücksprache mit der Rezeption möglich.
4. Gut Haferkorn weist den Gästen die Seminarräume zu, die der Anzahl der gemeldeten Teilnehmer entsprechen. Dies sind in der Regel:
bis 6 Personen: kleiner Seminarraum;
bis 14 Personen: Denkwerkstatt oder Wolkenkuckucksheim;
ab 14 Personen: Tagungsraum.
5. Die Seminarräume sind mit der in der Planungshilfe aufgeführten Standardtechnik ausgestattet. Sie sind eine Stunde vor bis eine Stunde nach dem Buchungszeitraum von den Gästen benutzbar.
6. Die Aufenthaltsräume sind den Gästen je nach Belegung zugänglich. Die Absprache findet am Tag der Anreise statt.
7. Das Mitbringen von Tieren ist in Ausnahmefällen möglich und bedarf der Genehmigung durch Gut Haferkorn.
III. Zahlungsbedingungen
1. Den Gästen in Rechnung gestellte Leistungen sind innerhalb einer Frist von drei Wochen zahlbar.
2. Bei Buchungen, die das Folgejahr betreffen, behält sich Gut Haferkorn das Recht vor, Preisänderungen ohne vorhergehende Ankündigung vorzunehmen.
3. Eine Änderung der gesetzlichen MwSt. hat Preisneuerungen zur Folge.
IV. Mitwirkung der Gäste
1. Eine Namensliste sowie einen genauen Programmablauf mit der Ankunftszeit liegt Gut Haferkorn bis 7 Tage vor Anreise vor.
2. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
V. Stornierung
1. Die kostenlose Stornierung von ganzen Veranstaltungen und /oder mehr als einem Übernachtungszimmer durch den Auftraggeber ist bis zum 56. Tag vor Tagungsbeginn möglich.
Wir werden uns bemühen, die Tagungsräume und Zimmer anderweitig zu vermieten. Sollte uns dies jedoch nicht gelingen, erlauben wir uns wie folgt zu berechnen:
Bis zum 28. Tag vor Tagungsbeginn werden die Raummiete und 50 % der Übernachtungskosten;
Bis zum 14. Tag vor Tagungsbeginn werden die Raummiete und 70 % der Übernachtungskosten;
Ab dem 14. Tag werden die Raummiete und 90% der Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.
Ab dem 7. Tag vor Tagungsbeginn werden 90 % der vereinbarten Leistungen (Tagungspauschale) in Rechnung gestellt.
2. Bei Reservierungen für 10 - 15 Personen kann 1 Person bis Tagungsbeginn kostenfrei storniert werden;
bei Reservierungen für 16 - 25 Personen können 2 Personen bis Tagungsbeginn kostenfrei storniert werden.
Die Stornierung bedarf der Schriftform vom Auftraggeber und der Bestätigung durch Gut Haferkorn.
3. Eine Rückvergütung gebuchter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen, ist nicht möglich.
4. Reservierungen von Veranstaltungen sind zwei Wochen nach Übersendung des Angebotes gültig. Ab drei Wochen wird die Reservierung aufgehoben und der Termin wieder freigegeben.
5. Bei Stornierung von gebuchten Veranstaltungsreihen bis in das laufende Jahr hinein und darüber hinaus, fallen für die folgenden 6 Monate ab Stornierungsdatum eine Gebühr von 20 % des Angebotspreises auf die ausgefallenen Veranstaltungen an.
VI. Haftung des Tagungszentrums
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, sowie persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Auftraggebers in den Veranstaltungsräumen von Gut Haferkorn. Gut Haferkorn übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mitarbeiter von Gut Haferkorn.
2. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.
3. Für Schäden am PKW, die auf dem Parkplatz entstehen wird keine Haftung genommen. Dies bezieht sich ebenfalls auf Diebstahl.
4. Im Fall höherer Gewalt (Brand u. ä.) ist Gut Haferkorn berechtigt, die Veranstaltung zu stornieren.
VII. Haftung des Kunden
1. Das Befestigen von Gegenständen aller Art an Decken, Türen und Wänden ist nicht gestattet.
2. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für Beschädigungen oder Verlust von Einrichtungen und Inventar, die während der Veranstaltung durch Teilnehmer oder ihm selbst verursacht werden, sowie für die Bezahlung der von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Speisen und Getränke.
3. Störungen oder Mängel sind Gut Haferkorn unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt dies der Gast, ist ein Anspruch auf Minderung ausgeschlossen.
4. Für den Verlust von ihm ausgehändigten Zimmerschlüsseln haftet der Gast.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt seine Gültigkeit im Übrigen unberührt. Etwa unwirksame Vertragsbestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen im Sinne des Gewollten zu ersetzen.
2. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, so kann Gut Haferkorn vom Vertrag kostenfrei zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Gut Haferkorn über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Kunden nicht hinreichend informiert worden ist.
3. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Gut Haferkorn in Dobernitz, der Gerichtsstand ist Döbeln.

